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   BSG, 21.04.2009 - B 11 AL 162/08 B   

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BSG, 21.04.2009 - B 11 AL 162/08 B (https://dejure.org/2009,57186)
BSG, Entscheidung vom 21.04.2009 - B 11 AL 162/08 B (https://dejure.org/2009,57186)
BSG, Entscheidung vom 21. April 2009 - B 11 AL 162/08 B (https://dejure.org/2009,57186)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Dortmund - S 14 AL 84/06
  • LSG Nordrhein-Westfalen - L 19 AL 28/08
  • BSG, 21.04.2009 - B 11 AL 162/08 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 05.08.2003 - B 3 P 8/03 B

    Verfahrensmangel im sozialgerichtlichen Vefahren, Besetzungsrüge

    Auszug aus BSG, 21.04.2009 - B 11 AL 162/08 B
    Denn nach der Rechtsprechung des BSG kann im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde die Verfahrensrüge, das Berufungsgericht sei fehlerhaft besetzt gewesen, weil ein Ablehnungsantrag gegen einen mitwirkenden Richter wegen Besorgnis der Befangenheit zu Unrecht abgewiesen worden sei, nur auf die Behauptung gestützt werden, die Behandlung des Ablehnungsantrages beruhe auf willkürlichen bzw manipulativen Erwägungen (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 1 mwN); Willkür und Manipulation sind unter den gegebenen Umständen jedoch auszuschließen.
  • BSG, 06.03.1991 - 9b RAr 7/90

    Überprüfung der Rechtswidrigkeit unanfechtbarer belastender Verwaltungsakte

    Auszug aus BSG, 21.04.2009 - B 11 AL 162/08 B
    Denn es unterliegt keinem Zweifel, dass jedenfalls die begehrte Leistungsgewährung für einen im Jahr 1995 liegenden Zeitraum schon deswegen nicht in Betracht kommt, weil nach § 44 Abs. 4 SGB X Leistungen längstens für einen Zeitraum von vier Jahren vor dem Antrag auf Rücknahme (hier 2006) erbracht werden können (vgl BSG SozR 3-1300 § 44 Nr. 1).
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